In den weltweiten Handelsgeschäften regeln die Lieferbedingungen die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer rund um den Transport der Ware. Um eine global einheitliche Anwendung und Auslegung der Lieferbedingungen zu ermöglichen, hat die Internationale Handelskammer (ICC) vor mehr als 80 Jahren die Incoterms®-Klauseln entwickelt. Sie haben sich international durchgesetzt und sind inzwischen in rund 90 % aller internationalen Kaufverträge enthalten. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass Missverständnisse reduziert und Rechtsstreitigkeiten verhindert warden können. Die aktuelle Version sind die Incoterms® 2010, sie werden zurzeit überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage und Handelspraxis angepasst. Die Incoterms® 2020 stehen ab Herbst 2019 zur Verfügung und sie gelten ab dem 1. Januar 2020.
Siehe Artikel von Christoph Martin Radtke in ICC Germany-Magazin, Nr. 8, Mai 2019, Seite 38-41