Partenaire 2018
36 | L ’ A C T U A L I T É J U R I D I Q U E 2 0 1 8 P A R F I D U C I A L L E G A L B Y L A M Y umfassenden Vertrag anzubieten, der sämtliche, in der internationalen Praxis übliche Klauseln enthält, um diese auf Dauer ausgelegte Vertragsbeziehung für beide Parteien vorhersehbar und gewinn- bringend zu regeln. Ein zweites Ziel ist es, ein internationales Vertrags- muster zu präsentieren, das weltweit in einer Vielzahl von Ländern und in einer Vielzahl von Situationen verwendet werden kann. Dies ist nicht einfach, da es keine einheitlichen Regelungen in diesem Bereich gibt, weder auf europäischer Ebene noch auf Ebene der internatio- nalen Abkommen, anders als z.B. im internationalen Kaufrecht, wo die Parteien auf das UN-Kaufrecht als einheitliches Recht in mehr als 80 Ländern zurückgreifen können. Außerdem gibt es in den meisten Ländern keine spezifischen Rechtsvorschriften für Vertriebs- verträge. Dort, wo es sie gibt, haben diese eine rein örtliche Reichweite und sind für eine interna- tionale Situation meist unpassend. Zudem sind im Bereich des Vertriebsrechts die Aspekte des Wettbewerbsrechts zu beachten. Die Klauseln des ICC-Mustervertrags sind in der Regel konform mit den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts. Für andere Länder muss eine Prüfung über die Vereinbarkeit mit den zwingenden Regeln des ordre public von Fall zu Fall vorgenommen werden. Dieser neue ICC-Mustervertrag ist eine wertvolle Grundlage und Hilfe für die Erarbeitung eines Vertriebsvertrages, der konform mit der interna- tionalen Praxis ist. WAS SIND DIE BESONDERHEITEN DES ICC-MUSTERVERTRAGES? Um das Fehlen nationaler und internationaler Regeln im Bereich des Vertriebsrechts aus- zugleichen, bietet der ICC-Mustervertrag folgende Lösung an: Vorbehaltlich der Regeln des ordre public unterfällt der Vertrag nicht einem natio- nalen Recht, sondern den Rechtsprinzipien, die allgemein im Rahmen von Vertriebsverträgen im internationalen Handel anerkannt werden (Lex Mercatoria) . Für eine größere Rechtssicherheit verweist der Mustervertrag auf die UNIDROIT- Prinzipien für internationale Handelsverträge. Schließlich empfiehlt der Mustervertrag zur Regelung von Streitigkeiten - sehr häufig in diesem Bereich bei Vertragsbeendigung - als geeignete Lösung die Mediation und die internationale Schiedsgerichts- barkeit, insbesondere nach den ICC-Regeln. Die ICC hat eine Taskforce mit Experten aus der ganzen Welt beauftragt, um den Anwendern einen umfassenden Vertrag anzubieten, der sämtliche, in der internationalen Praxis übliche Klauseln enthält, um diese auf Dauer ausgelegte Vertragsbeziehung für beide Parteien vorhersehbar und gewinnbringend zu regeln.
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